2-facher Steuer-Bonus für Ihren Garten
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung unterstützt mit einem zusätzlichen Steuerbonus Ihre ganz persönlichen Gartenträume. Es besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen wie z.B. Gartenpflege, die auf einen Steuerbetrag von max. 4.000,- € (20 % auf Euro 20.000,–) angerechnet wird. Auf Arbeitskosten für handwerkliche Tätigkeiten (Lohn-, Maschinen- u. Fahrtkosten), wie z.B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird ein zusätzlicher Steuerbonus von 20 % auf maximal 6.000,- € angerechnet.
Hier ein Beispiel:
Wir renovieren Ihre Terrasse sowie Ihren Hauseingang nebst Garagenzufahrt und berechnen Ihnen netto 9.100,- €. Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt im Beispiel 4.850,- €. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% ergeben sich 5.771,50,- €. Ein Steuerbonus von 20 % entspricht 1.154,30 €, die Sie steuermindernd gelten machen können.
Maximal können Sie hier 6.000,- € für Arbeitskosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer geltend machen.
Sie haben also die Möglichkeit, bis zu 5.200,- € Steuerbonus zu genießen, sowohl 4.000,- € für die Gartenpflege als auch 1.200,- € für die Erhaltung, Renovierung und Modernisierung des Gartens. Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Sprechen Sie uns hierauf an!
Ihre Steuerersparnis
Rechnungsbetrag | 9.100,00 € |
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Anrechenbare Arbeitskosten | 4.850,00€ |
+ 19% MwSt. | 921,50 € |
Summe brutto 20% | 5.771,50 € |
Steuerbonus | 1.154,30 € |